Hospizbewegung Weingarten Baienfurt Baindt Berg e.V.
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Hospizbewegung

Weingarten · Baienfurt · Baindt · Berg e.V.
Die meisten Menschen möchten zuhause sterben. Insbesondere die Vorstellung des Sterbens im Krankenhaus unter Einsatz der sogenannten „Apparatemedizin“ lehnen die meisten ab. Menschen wollen selbst bestimmen, welche medizinischen Maßnahmen am Lebensende angewendet werden dürfen und welche abgelehnt werden. Eine gute Möglichkeit, diese Fragen vorausschauend für sich festzulegen, ist die Erstellung eines Vorsorgeplans. Wir bieten bei Bedarf individuelle Informationstermine zur Patientenverfügung an.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht legt man fest, welche Person(en) des Vertrauens handeln dürfen, sofern man seine alltäglichen Dinge nicht mehr selbst regeln kann. Irrtümlich gehen viele Menschen davon aus, dass sie als Ehepartner, Kinder etc. automatisch berechtigt wären, solche Aufgaben im Ernstfall zu übernehmen. Ohne Vorsorgevollmacht muss jedoch im Ernstfall gerichtlich ein gesetzlicher Betreuer festgelegt werden. Das kann vermieden werden, indem rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht ausgefüllt wird. Wichtig ist es, mit dem/der oder den Bevollmächtigten den Inhalt zu besprechen und ihnen das Original auszuhändigen. Eine bestimmte Form ist nicht erforderlich. Vorgefertigte Formulare wie z.B. vom Kreisseniorenrat, die Sie bei uns erhalten, sind allerdings hilfreich.

Patientenverfügung

Mit der Patientenverfügung legt man fest, wie man behandelt werden möchte, falls eine persönliche Äußerung nicht mehr möglich ist. Man trifft schriftlich im voraus für verschiedene Situationen eine Entscheidung darüber, welche medizinischen Eingriffe und Maßnahmen gewünscht sind und unter welchen Bedingungen auf ärztliche Maßnahmen verzichtet werden soll.

Eigene Wertvorstellungen
Eine sehr hilfreiche Ergänzung einer Patientenverfügung ist die persönliche Formulierung von grundsätzlichen Überlegungen zu Leben und Sterben. Die eigene Lebenseinstellung und die persönlichen Werte werden handschriftlich ausformuliert und tragen dazu bei, die Ernsthaftigkeit und Glaubwürdigkeit der Patientenverfügung zu unterstreichen. Die Beschreibung von Wertvorstellungen kann zu einer unschätzbaren Hilfe für Bevollmächtige und Ärzten werden, um bei Grenzsituationen, die von der Patientenverfügung nicht erfasst sind, eine angemessene Entscheidung zu finden.

Betreuungsverfügung

In einer Betreuungsverfügung kann man festlegen, welche vertraute Person als rechtlicher Betreuer gewünscht ist. Auch kann man definieren, wie der Betreuer seine Betreuung ausüben und für welche "Aufgabenkreise" sie oder er verantwortlich sein soll.
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